§ 6 Verweisungen
In Kraft seit 01. Juli 2025
Up-to-date
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
ElAbg-ESBV · Elektrizitätsabgabe-Eigenstrombefreiungsverordnung
§ 7 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
…tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft und ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2023 anzuwenden. § 3 Abs. 6, § 5, sowie die Überschriften zu §§ 6 und 7, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. …