(1) Die maximale Förderhöhe gemäß § 8 steht dann, wenn mehrere verbundene Organisationen gemäß Abs. 2 eine Förderung beantragen, nur einmal gemeinsam zu.
(2) Als verbundene Organisationen im Sinne dieser Verordnung gelten juristische Personen, die über eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer Organisation am Grund- oder Stammkapitals einer anderen Organisation in einem Ausmaß von über 50% miteinander verbunden sind (Mutter- und Tochterorganisationen).
Rückverweise
EKZ-NPO-RLV · EKZ-NPO-Richtlinienverordnung
§ 9 Verbundene Organisationen
(1) Die maximale Förderhöhe gemäß § 8 steht dann, wenn mehrere verbundene Organisationen gemäß Abs. 2 eine Förderung beantragen, nur einmal gemeinsam zu. (2) Als verbundene Organisationen im Sinne dieser Verordnung gelten juristische Personen, die über eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung …
§ 13 Antragstellung
…2021 und der jeweiligen Förderzeiträume Jänner bis Dezember 2022 bzw. Jänner bis Dezember 2023; 6. Angaben über das Bestehen einer im Sinne des § 9 verbundenen, aufgrund dieser Verordnung förderfähigen Organisation; 7. eine Feststellung einer fachkundigen Expertin oder eines fachkundigen Experten gemäß § 17. (2) Unterstützungsleistungen nach dieser Verordnung…