§ 8 Maximale Förderhöhe für die Jahre 2022 und 2023
In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date
Die Summe der Förderungen je begünstigte Organisation für die Phasen 1 (Kalenderjahr 2022) und 2 (Kalenderjahr 2023) beträgt maximal 500 000 Euro.
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