BundesrechtVerordnungenEltern-Kind-Pass-Verordnung2. Abschnitt Spezifische Zugriffsberechtigungen3. Unterabschnitt Dokumentation im Zeitraum der Schwangerschaft und der Geburt§ 11

§ 11 Spezifische Zugriffsberechtigung für Fachärztinnen und –ärzte, die zur Ausstellung fachärztlicher Freistellungszeugnisse ermächtigt sind

In Kraft seit 01. Oktober 2026
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