BundesrechtVerordnungenEisenbahnkreuzungsverordnung 2012§ 66

§ 66Erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges bei fahrtbewirkter Einschaltung der Lichtzeichen und Triebfahrzeugführerüberwachung

In Kraft seit 10. Oktober 2023
Up-to-date