BundesrechtVerordnungenEisenbahnkreuzungsverordnung 20127. Abschnitt Anforderungen an die Sicherungsarten§ 65

§ 65Erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges bei fahrtbewirkter Einschaltung der Lichtzeichen und Fernüberwachung

In Kraft seit 10. Oktober 2023
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