§ 63 Anschaltung der Lichtzeichen; erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges
In Kraft seit 01. September 2012
Up-to-date
EisbKrV
Gliederung
7. Abschnitt Anforderungen an die Sicherungsarten
§ 63 Anschaltung der Lichtzeichen; erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges
Erfolgt die Anschaltung der Lichtzeichen fahrtbewirkt, ist der Zeitpunkt der Anschaltung der Lichtzeichen so zu bemessen, dass Straßenbenützer, die sich zum Zeitpunkt der Anschaltung der Lichtzeichen auf der Eisenbahnkreuzung befinden, diese noch gefahrlos verlassen können (erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges).
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