§ 51 Wartesignal
In Kraft seit 01. Oktober 2014
Up-to-date
(1) Wartesignale dürfen an Stellen errichtet werden, an denen zum Beginn oder zur Fortsetzung jeder einzelnen Verschubfahrt jeweils eine gesonderte Zustimmung erforderlich ist.
(2) Wartesignale sind nicht über dem Gleis zu errichten.
Rückverweise
EisbBBV · Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung
Anl. 5
…19. Weichenblockade (§ 47) 20. Weiche gesichert (§ 48) 21. Verschubsignal (§ 49) 22. Verschubhalttafel (§ 50) 23. Wartesignal (§ 51) 24. Hand – Verschubsignale (§ 52) 25. Akustische Signale (§ 53) 26. Bremsprobesignale (§ 54) 27. Abfertigungssignale (§ 55) 28…