(1) Der Fahrweg einer Zugfahrt umfasst
1. bei einfahrenden haltenden Zugfahrten den Gleisabschnitt von der Verschubhalttafel
oder der Trapeztafel |
bis zum Ende des Einfahrgleises oder
2. bei Zugfahrten, die innerhalb eines durch Zwischen- oder Schutzsignale unterteilten Bahnhofes fahren (vorrückende Zugfahrt) den Gleisabschnitt vom Schlusssignal bis zum Ende des Einfahrgleises oder
3. bei ausfahrenden Zugfahrten den Gleisabschnitt vom Schlusssignal bis zur Verschubhalttafel
oder der Trapeztafel. |
(2) Das Ende des Einfahrgleises ist das jeweils erst erreichte der folgenden Signale:
1. Ausfahrsignal;
2. Zwischensignal in Stellung „Halt“;
3. Schutzsignal in Stellung „Fahrverbot“;
4. Signal „Fahrwegende“;
5. Sperrsignal am Stumpfgleisabschluss.
(3) In Bahnhöfen ohne Einfahrsignal ist das Ende des Einfahrgleises auch eine auf der Ausfahrseite liegende Grenzmarke oder Weichenspitze. |
(4) Ist in Ausnahmefällen das Ende des Einfahrgleises nicht mit Signalen gemäß Abs. 2
oder Abs. 3 |
signalisiert, ist der Zugfahrt das einzuhaltende Ende des Einfahrgleises mit schriftlichem Auftrag vorzuschreiben.
(5) Im Schutzweg oder in diesen hinein sind keine Fahrten zulässig.
Rückverweise
EisbBBV · Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung
§ 108 Fahrweg, Ende des Einfahrgleises, Schutzweg
(1) Der Fahrweg einer Zugfahrt umfasst 1. bei einfahrenden haltenden Zugfahrten den Gleisabschnitt von der Verschubhalttafel oder der Trapeztafel bis zum Ende des Einfahrgleises oder 2. bei Zugfahrten, die innerhalb eines durch Zwischen- oder Schutzsignale unterteilten Bahnhofes fahren (vorrücke…
§ 31 Schutzsignal
…auf Grund der Bremsweglängen nicht errichtet werden können oder 2. zur Ergänzung von Gruppenhauptsignalen oder 3. zur Kennzeichnung des Endes eines Einfahrgleises gemäß § 108. (2) Zu einer Signalgruppe gehörende Schutzsignale sind so zu errichten, dass der Triebfahrzeugführer einer sich nähernden Fahrt ein klares und eindeutiges Bild erhält und die…
§ 22 Weichen, Flankenschutzeinrichtungen, Schutzweg
…darf entfallen, wenn die mit ortsfesten Signalen signalisierte Einfahrgeschwindigkeit nicht mehr als 40 km/h beträgt und das Ende des Einfahrgleises gemäß § 108 Abs. 2 signalisiert ist. 3. Von den Bestimmungen der Z 1 und 2 darf bei Errichtung einer Zugbeeinflussung, durch die ein Zug selbsttätig…