(1) Eine individuelle Verbrauchserfassung bzw. Fernablesbarkeit ist kosteneffizient gemäß §§ 54 und 55 EEffG, wenn die erzielbaren Energiekosteneinsparungen gemäß § 5 die anfallenden Mehrkosten gemäß § 6 übersteigen.
(2) Die erzielbaren Energiekosteneinsparungen und anfallenden Mehrkosten sind auf einen Zeitraum von fünf Jahren, die dem Beurteilungszeitpunkt folgen, zu berechnen.
Rückverweise
EEff-IVEV · Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung
§ 6 Mehrkosten durch individuelle Verbrauchserfassung und Fernablesbarkeit
…Folgende Kosten sind bei der Beurteilung der Kosteneffizienz gemäß § 4 sachlich und angemessen zu berücksichtigen: 1. Investitionskosten für die Anschaffung und Installation der individuellen Verbrauchserfassungsgeräte; 2. Mietkosten für die Nutzung der individuellen Verbrauchserfassungsgeräte im Vergleich…