In Kraft seit 24. Januar 2008
Up-to-date
DVPV-BMWA 2008
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) Die Zuständigkeitsregelungen dieser Verordnung sind auch auf bereits anhängige Dienstrechtsverfahren anzuwenden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden