In Kraft seit 24. Januar 2008
Up-to-date
Im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sind als nachgeordnete Dienststellen gemäß § 2 Abs. 2 zweiter Satz DVG (Dienstbehörden erster Instanz)
1. das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,
2. die Burghauptmannschaft Österreich,
3. das Amt der Bundesimmobilien
zuständig.
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