(1) LD-Schlacke und Elektroofenschlacke, jeweils direkt aus der Produktion, dürfen auf Baurestmassen- oder Reststoffdeponien ohne analytische Untersuchungen für die grundlegende Charakterisierung abgelagert werden, wenn die LD-Schlacke gemäß Recycling-Baustoffverordnung, BGBl. II Nr. 181/2015, oder die Elektroofenschlacke jeweils unter Anwendung der Bestimmungen der Recycling-Baustoffverordnung qualitätsgesichert und die Grenzwerte für die Qualitätsklasse D eingehalten werden, wobei Überschreitungen bei den Gesamtgehalten von bis zu zwanzig von hundert zulässig sind.
(2) Schlackenhaltiger Ausbausphalt kann ohne analytische Untersuchungen für die grundlegende Charakterisierung auf Baurestmassen- oder Massenabfalldeponien abgelagert werden.
(3) Schlackenhaltiges technisches Schüttmaterial kann ohne analytische Untersuchungen für die grundlegende Charakterisierung auf Baurestmassen- oder Reststoffdeponien abgelagert werden.
Rückverweise
DVO 2008 · Deponieverordnung 2008
§ 49 Inkrafttreten
…1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 2008 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministers für Umwelt über die Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung), BGBl. Nr. 164/1996, in der Fassung der…
§ 13 Grundlegende Charakterisierung ohne analytische Untersuchungen
…gemäß § 10; 6. teerhaltiger Straßenaufbruch gemäß § 10a; 7. LD-Schlacke und Elektroofenschlacke, schlackenhaltiger Ausbauasphalt und schlackenhaltiges technisches Schüttmatterial gemäß § 10b; 8. ausgehobene Gewässersedimente (Bach- und Flusssedimente, Sedimente stehender Gewässer) und Material aus natürlichen Massenbewegungen (Geschieberäumgut, Felssturzmaterial, Murenräumgut), wenn von der befugten Fachperson oder Fachanstalt bestätigt…
§ 16 Verpflichtungen des Abfallbesitzers im Rahmen des Annahmeverfahrens
… 000 t beträgt, die Herkunft des Abfalls (Adresse oder die Katastralgemeinde und die Parzelle); 4. bei LD-Schlacke und Elektroofenschlacke gemäß § 10b die Dokumentation der Qualitätssicherung. (4) Abweichend von Abs. 2 hat der Abfallbesitzer für kontaminiertes Bodenaushubmaterial (vgl. § 17 Abs. 3) von maximal…
§ 5 Zuordnung von Abfällen zu Deponieklassen und -unterklassen
…des § 10, 6. LD-Schlacke und Elektroofenschlacke, jeweils direkt aus der Produktion, schlackenhaltigem Ausbauasphalt und schlackenhaltigem technischen Schüttmaterial nach Maßgabe des § 10b und 7. künstliche Mineralwolleabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften nach Maßgabe des § 10c – gegebenenfalls nach Maßgabe des § 8 – zulässig. (4) In…