§ 5 Verwendungsgruppe M ZO 3
In Kraft seit 28. Juni 2018
Up-to-date
(1) Für Militärpersonen der Verwendungsgruppe M ZO 3 sind folgende Dienstgrade vorgesehen:
Funktion | erforderliches Besoldungsdienstalter | Dienstgrad |
Ernennung/Überstellung | – | Leutnant |
– | 6 Jahre und sechs Monate | Oberleutnant |
GL | 12 Jahre und sechs Monate | Hauptmann |
ab FG 1 | 10 Jahre und sechs Monate | |
FG 1 | 20 Jahre und sechs Monate | Major |
FG 2 | 18 Jahre und sechs Monate | |
ab FG 3 | 16 Jahre und sechs Monate | |
(2) Ein Dienstgrad wird nur erreicht, wenn alle nach Abs. 1 in Frage kommenden niedrigeren Dienstgrade jeweils mindestens ein Jahr geführt wurden.
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