§ 2 Empfangsberechtigte haushaltsleitende Organe
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
Empfangsberechtigt sind haushaltsleitende Organe gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 BHG 2013.
Rückverweise
COVID-19-Fonds-V-2021 · COVID-19-Krisenbewältigungsfonds-Auszahlungsverordnung
§ 4 Auszahlungsvoraussetzungen
…dem Fonds an die empfangsberechtigten haushaltsleitenden Organe gemäß § 2 haben die folgenden Voraussetzungen kumulativ vorzuliegen: 1. sachlicher Zusammenhang mit der Bewältigung der durch COVID-19 ausgelösten Krisensituation; 2. materiell-rechtliche Grundlage für die vom empfangsberechtigten Organ beabsichtigte Auszahlung; 3. ausreichend Kapazitäten für Mehreinzahlungen bzw. Mehrerträge innerhalb der Rubrik gemäß Art V Z…