(1) Der Nachweis des Eigenkapitals und der Reserven ist durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung mit nachvollziehbarer Begründung einer Bank oder eines Wirtschaftstreuhänders zu erbringen.
(2) Die gemäß Abs. 1 ausgestellten Nachweise dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
Rückverweise
BZGü-VO · Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr
§ 3 Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
…1) Der Nachweis des Eigenkapitals und der Reserven ist durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung mit nachvollziehbarer Begründung einer Bank oder eines Wirtschaftstreuhänders zu erbringen. (2) Die gemäß Abs. 1 ausgestellten Nachweise dürfen bei ihrer Vorlage…
§ 15 Vorschriften für Angehörige eines Staates, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist (EWR-Angehörige)
…die vor dem 1. Jänner 1994 auf Grund von einzelstaatlichen Rechtsvorschriften während mindestens drei Jahren ausgeübt wurde und die nicht länger als fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung beendet wurde, 3. Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen des Herkunftsstaates über die Ablegung der Eignungsprüfung gemäß der Richtlinie 96/26/EG, 4. Bescheinigungen gemäß dem Muster des…