(1) Unternehmer von Betrieben, welche aufgrund von Verbringungen von Tieren oder Zuchtmaterial in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten der EU gemäß Teil IV, Titel I, Kapitel 1 (Artikel 84 bis 107) bzw. Titel II Kapitel 1 (Artikel 172 bis 190) AHL registriert oder zugelassen werden müssen, oder den Status eines geschlossenen Betriebes erhalten wollen, haben dies der zuständigen Behörde mitzuteilen. Das Zulassungsverfahren erfolgt, sofern im AHL oder im Tiergesundheitsgesetz 2024 (TGG 2024), BGBl. I Nr. 53/2024, nichts anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991.
(2) Gemäß Abs. 1 zugelassene oder registrierte Betriebe sind von der Bezirksverwaltungsbehörde nach erfolgter Zulassung oder Registrierung im TRACES einzutragen. Im Falle einer Streichung der Zulassung oder Registrierung hat die Bezirksverwaltungsbehörde den Betrieb im TRACES zu löschen. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bestehende, aber noch nicht in TRACES erfasste Zulassungen oder Registrierungen sind vor dem erstmaligen Verbringen von Tieren, Erzeugnissen oder Gegenständen in oder aus einem anderen Mitgliedstaat der EU, spätestens jedoch binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung von der Bezirksverwaltungsbehörde in TRACES einzutragen.
Rückverweise
BVO 2022 · Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022
§ 22 Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften sowie Übergangsbestimmungen
… 2008 – BVO 2008, BGBl. II Nr. 473/2008, zugelassen oder registriert wurden gelten als zugelassen oder registriert gemäß § 9 dieser Verordnung. (4) Bis zum 31. Dezember 2022 gelten Tierheime, die gemäß § 29, sowie Betriebe, die gemäß § 31 des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 118/2004, bewilligt wurden…
§ 9 Registrierung und Zulassung von Betrieben
(1) Unternehmer von Betrieben, welche aufgrund von Verbringungen von Tieren oder Zuchtmaterial in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten der EU gemäß Teil IV, Titel I, Kapitel 1 (Artikel 84 bis 107) bzw. Titel II Kapitel 1 (Artikel 172 bis 190) AHL registriert oder zugelassen werden müssen, oder de…
§ 19 Behördliche Maßnahmen
…Konsumentenschutz vorgegebenen risikobasiertem Kontrollplans, sowie 3. regelmäßig – mindestens aber einmal jährlich – Kontrollen im Sinne des Artikels 100 AHL von gemäß § 9 zugelassenen Betrieben und sonstigen Einrichtungen nach den jeweiligen veterinärpolizeilichen Erfordernissen durchzuführen. (2) Im Rahmen von Kontrollen gemäß Artikel 10 Abs. 1 lit. …