Nach Maßgabe des Stichprobenplans gemäß § 3 sind durch die amtlichen Tierärzte Blutproben von empfänglichen Tieren zu entnehmen und zur Untersuchung auf Bluetongue (bei Sentineltieren Antikörperuntersuchung, ansonsten Antigen-Untersuchung) an das nationale Referenzlabor einzusenden.
Rückverweise
BTÜ-V · Bluetongue-Überwachungsverordnung
§ 11 Kosten
…Die Kosten für 1. die Untersuchungen und Probennahmen gemäß den §§ 4 und 5, 2. die Anschaffung und den Betrieb der Vektorfallen gemäß § 6 Abs. 1 (Materialkosten; erforderlichenfalls auch Stromkosten), 3. die Auswertungen, Bestimmungen…
§ 8 Nationales Referenzlabor
…§ 4 und 5 genommenen Proben, auf Bluetongue-Antikörper bzw. -Antigen durchzuführen. Als Untersuchungsmethoden sind hierbei entsprechend validierte und wissenschaftlich anerkannte Untersuchungsverfahren zulässig, die von der EU oder dem OIE vorgesehen sind. (2) Das nationale Referenzlabor hat den Bundesminister für Gesundheit und den jeweiligen Landeshauptmann über Ergebnisse der in Abs. 1 genannten Untersuchungen einmal pro…
§ 7 Pflichten des Betriebsinhabers bzw. Tierbesitzers
…die nötige Hilfestellung zu leisten, 3. Verbringungen, Verenden, Töten oder Schlachten von Sentineltieren unverzüglich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden (§ 5 Abs. 3), 4. die Aufstellung von Vektorfallen (§ 6 Abs. 1) zu dulden und den behördlichen Organen bei der Aufstellung und dem Betrieb dieser Fallen die nötige Hilfestellung zu…
§ 3 Allgemeines
…Sentineltieren – obliegt gemäß § 2 Abs. 4 TGG den Bezirksverwaltungsbehörden und ist vom jeweiligen Landeshauptmann zu koordinieren. (7) Als Blutproben im Sinne von § 4 und § 5 Abs. 1 können auch Blutproben verwendet werden, die im Rahmen von periodischen Untersuchungen, anderen staatlichen Überwachungsprogrammen oder anlässlich der Schlachtung…