§ 14 Verlautbarungen
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
Die in Anlage 4A zitierten Unterlagen mit technischem Inhalt liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, sowie beim Fernmeldebüro während der Amtsstunden zur Einsicht auf.
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