§ 3
In Kraft seit 01. Juni 2017
Up-to-date
Die Europäische Kennung der im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträger besteht aus 16 Zeichen und setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
1. dem Kürzel „ATBRA“ (für „Business Register Austria“), gefolgt von einem Punkt;
2. der Firmenbuchnummer (sechsstellig, ohne Prüfzeichen), gefolgt von einem Bindestrich;
3. einer dreistelligen Zahl, die wie folgt lautet:
a) bei der Hauptniederlassung eines Rechtsträgers „000“;
b) bei der einzigen oder der ersten Zweigniederlassung eines Rechtsträgers „001“;
c) bei weiteren Zweigniederlassungen desselben Rechtsträgers jeweils die nächste fortlaufende Zahl („002“ etc.).
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