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Bundesrecht
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Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 2007
§ 5
BKommGebV
§ 5 Widmung der Kommissionsgebühren
In Kraft seit 01. November 2007
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§ 5 Widmung der Kommissionsgebühren — BKommGebV
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Die Kommissionsgebühren bilden eine Einnahme des Bundes.
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