BundesrechtVerordnungenBildungsdokumentationsverordnung 20214. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich des Bildungscontrollings3. Unterabschnitt Bildungs- und Erwerbskarrieren von Schülerinnen und Schülern§ 24

§ 24Datenübermittlung und Berichtstermine

In Kraft seit 19. Februar 2026
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