§ 75 Möglichkeit der Zuspeisung von Füllwasser
In Kraft seit 12. Mai 2026
Up-to-date
§ 75 Möglichkeit der Zuspeisung von Füllwasser — BHygV 2012
Es muss die Möglichkeit gegeben sein, einem Kleinbadeteich ≥ 5% des Gesamtvolumens an Füllwasser innerhalb von 24 Stunden zuzuspeisen.
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