§ 75 Möglichkeit der Zuspeisung von Füllwasser
In Kraft seit 01. Oktober 2012
Up-to-date
Es muss die Möglichkeit gegeben sein, einem Kleinbadeteich mindestens 5% des Gesamtvolumens an Füllwasser innerhalb von 24 Stunden zuzuspeisen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden