§ 50 Zusatzstoffe zum Wannenwasser
In Kraft seit 12. Mai 2026
Up-to-date
BHygV 2012
Gliederung
3. Abschnitt Warmsprudelwannen (Whirlwannen)
B. Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit in Warmsprudelwannen Füllwasser
§ 50 Zusatzstoffe zum Wannenwasser
Dem Wannenwasser dürfen keine Zusatzstoffe zugesetzt werden. Darauf ist in der Badeordnung hinzuweisen.
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