§ 32 Füllwasserzusatz
In Kraft seit 01. Oktober 2012
Up-to-date
Den Becken ist täglich Füllwasser (§ 5) in einer Menge zuzusetzen, dass die für das Beckenwasser (§ 7) geforderten Werte eingehalten werden können, mindestens jedoch 30 l pro Badegast und Tag.
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