BHygV 2012
Gliederung
2. Abschnitt Becken
C. Wasseraufbereitungsanlagen und Aufbereitungsverfahren bei Becken Wasseraufbereitungsanlagen
§ 16
Bei Variobecken ist der Förderstrom nach der Formel für eine Wassertiefe ≤ 1,35 m zu berechnen.
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