BHygV 2012
Gliederung
2. Abschnitt Becken
C. Wasseraufbereitungsanlagen und Aufbereitungsverfahren bei Becken Wasseraufbereitungsanlagen
§ 10
Wenn mehrere Becken an einer Wasseraufbereitungsanlage angeschlossen sind, muss jedes Becken über eine eigene Chlordosierstelle verfügen.
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