(1) Die erste Einstufung gemäß Anlage 8 erfolgt nach Ende der Badesaison 2013.
(2) Die Einstufung eines Badegewässers hat auf Grundlage der gemäß § 9 durchgeführten Bewertung der Badegewässerqualität entsprechend den Kriterien der Anlage 8 als
1. „mangelhaft“,
2. „ausreichend“
3. „gut“ oder
4. „ausgezeichnet“
zu erfolgen.
(3) Unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Badegewässerqualität gemäß § 2 Abs. 2 können Badegewässer zeitweilig als „mangelhaft“ eingestuft werden, jedoch nach wie vor dieser Verordnung entsprechen, wenn bei jedem als „mangelhaft“ eingestuften Badegewässer mit Wirkung ab der Badesaison, die auf diese Einstufung folgt,
1. angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen einschließlich eines Badeverbots, um Badende keiner Verschmutzung auszusetzen, sowie
2. angemessene Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder Beseitigung der Ursachen der Verschmutzung ergriffen werden und weiters
3. eine Beschreibung der Ursachen des Nichterreichens der „ausreichenden“ Qualität und
4. ein deutlicher und einfacher Warnhinweis für die Öffentlichkeit und eine zusätzliche Unterrichtung über die Gründe für die Verschmutzung und die auf der Grundlage des Badegewässerprofils gemäß § 11 ergriffenen Maßnahmen erfolgen.
Rückverweise
BGewV · Badegewässerverordnung
§ 9 Bewertung der Badegewässerqualität ab der Badesaison 2013
…das Badegewässer neu bestimmt wurde oder 2. Änderungen nach Anlage 9 Z 3 eingetreten sind, die voraussichtlich die Einstufung des Badegewässers gemäß § 10 berühren, wobei in diesem Fall die Bewertung der Badegewässerqualität auf der Grundlage eines Datensatzes zu erfolgen hat, der lediglich auf den Ergebnissen der nach den…
§ 13 Information der Öffentlichkeit durch den Landeshauptmann
…zu verbreiten und unverzüglich bereit zu stellen: 1. die aktuelle Einstufung des Badegewässers sowie gegebenenfalls ein Badeverbot oder ein Abraten vom Baden mittels Symbolen (Anlage 10) ; 2. eine allgemeine, nicht fachsprachliche Beschreibung des Badegewässers auf der Grundlage des gemäß Anlage 9 erstellten Badegewässerprofils; 3. bei Badegewässern, die für kurzzeitige Verschmutzungen anfällig…