Anl. 7
In Kraft seit 30. Oktober 2009
Up-to-date
Badegewässer-ID *1) | Jahr *2) | Datum *3) | Parameter- nummer *4) | Wert *5) |
Länge | Format | Inhalt |
*1) 18stellig | ATnnnnnnnngggggsss | laut dem für das Berichtsjahr geltenden Verzeichnis der Badegewässer |
*2) 4stellig | jjjj | Berichtsjahr |
*3) 8stellig | jjjjmmtt | Probenahmedatum |
*4) 1stellig | n | 1 oder 2 laut Anlage 1 oder Anlage 2 zur Verordnung |
*5) 8stellig | numerisch oder Text | Messwert (numerisches Ergebnis oder Text) |
Rückverweise
BGewV · Badegewässerverordnung
§ 5 Überwachung der Badegewässer durch die Bezirksverwaltungsbehörden
…gemäß Abs. 5 eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit der Badenden, so hat der Sachverständige der Hygiene dies unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde und dem Landeshauptmann mitzuteilen. (7) Beginnend mit der Badesaison 2013 hat der Sachverständige der Hygiene im Fall einer kurzzeitigen Verschmutzung eine zusätzliche Probenahme vorzunehmen, um sicherzustellen, dass das Verschmutzungsereignis beendet…