1. Name des Probenehmers
2. Ort, Datum und Stunde der Probenahme
3. Probenahmestelle
4. Sichttiefe
5. pH-Wert
6. gelöster Sauerstoff (% Sättigung)
7. Witterungsverhältnisse zur Zeit der Probenahme (wie wolkenlos, heiter, bewölkt, stark bewölkt, leichter Regen, starker Regen, nebelig, schwül, extrem schwül, schwach windig, mittel windig, stürmisch, wobei Mehrfachangaben zulässig sind)
8. Wetter am Vortag (wie sonnig, bewölkt, Niederschlag, Gewitter, lebhaft windig)
9. Wetterperiode vorher (wie extreme Hitze, Unwetter, sehr kühl)
10. Wellengang (wie keiner, gering, mittel, hoch)
11. Trübe (wie klar, leicht getrübt, stark getrübt, verursacht durch Algenblüte, Wellenschlag, Witterung, sonstiges)
12. Wassertemperatur [°C]
13. Lufttemperatur [°C]
14. Wasserstand (hoch, mittel, niedrig)
15. Besucheranzahl (zur Zeit der Probenahme und wo möglich am Vortag), gegebenenfalls Auskunft an der Kassa, bei einem Parkraumbewirtschafter oder Gastronomiebetrieb vor Ort einholen bzw. schätzen
16. Auffälligkeiten (wie kein Badebetrieb, Kot/Erde im Wasser, Sedimentaufwirbelungen, Wasservögel, Schnecken, Algen, starke Algenblüte, sonstige Wasserpflanzen, Einleitung von Verunreinigungen, Messgerät defekt)
Im Sinne einer besseren Beurteilungsmöglichkeit durch die für die Überwachung zuständige Behörde sind die angeführten Angaben der Probenbegleitscheine in die jeweiligen Beurteilungen (Prüfberichte) aufzunehmen oder ist eine Ausfertigung des Probenbegleitscheines dem jeweiligen Prüfbericht anzuschließen.
Rückverweise
BGewV · Badegewässerverordnung
§ 5 Überwachung der Badegewässer durch die Bezirksverwaltungsbehörden
…6) , 4. Untersuchungen auf Phytoplankton um festzustellen, ob deren Vorhandensein akzeptiert werden kann und um die Gefahren für die Gesundheit zu bestimmen (Anlage 6) und 5. geeignete Überwachung von Cyanobakterien zur rechtzeitigen Erkennung von Gesundheitsgefahren ( Anlage 6) . (2) Die Probenahme bei der Überwachung der Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli ( Anlage…