Anl. 10
In Kraft seit 11. Juli 2013
Up-to-date
Rückverweise
BGewV · Badegewässerverordnung
§ 13 Information der Öffentlichkeit durch den Landeshauptmann
…zu verbreiten und unverzüglich bereit zu stellen: 1. die aktuelle Einstufung des Badegewässers sowie gegebenenfalls ein Badeverbot oder ein Abraten vom Baden mittels Symbolen (Anlage 10) ; 2. eine allgemeine, nicht fachsprachliche Beschreibung des Badegewässers auf der Grundlage des gemäß Anlage 9 erstellten Badegewässerprofils; 3. bei Badegewässern, die für kurzzeitige Verschmutzungen anfällig…