§ 17 INKRAFTTRETEN
In Kraft seit 01. Dezember 2000
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2000 in Kraft.
(2) Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffend das Verfahren für Bedarfsberechnungen und die Erstellung des Budgetantrages an Universitäten (Bedarfsberechnungs- und Budgetantragsverordnung), BGBl. Nr. 736/1996, tritt mit Ablauf des 30. November 2000 außer Kraft.
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