§ 16
In Kraft seit 01. Dezember 2000
Up-to-date
Der Budgetantrag ist der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur bis 5. März des dem Planungsjahr vorangehenden Jahres vorzulegen. Gleichzeitig ist dem Universitätenkuratorium eine Abschrift zu übermitteln.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden