§ 14 BUDGETANTRAGSVERFAHREN
In Kraft seit 01. Dezember 2000
Up-to-date
Der Budgetantrag gliedert sich in Ausgaben für Personal, Anlagen und Aufwendungen sowie in erfolgs- und bestandswirksame Einnahmen (Voranschlagsansätze). Für die inhaltliche Abgrenzung der einzelnen Voranschlagsansätze untereinander gelten die Bestimmungen des Bundeshaushaltsrechts.
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