Sämtliche Außenbauteile des Lagers sowie die Türe zum Lagergebäude haben dem Stand der Technik zu entsprechen und einem erfahrenen Täter eine Widerstandszeit von mindestens zehn Minuten entgegenzusetzen. Dies gilt auch für Schlösser.
Rückverweise
B-SprLV · Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung
§ 34 Türen
…1) Der Zugang zum Lager muss mit einer Tür verschlossen sein. Für diese Tür gilt § 17. (2) Jede Lagerkammer und jede Manipulationskammer ist vom Zugangsstollen durch eine versperrbare Tür abzuschließen.…
§ 44 Lagerung von geringen Mengen unterirdisch
…brandschutztechnischer und wettertechnischer Belange zu errichten und zu betreiben. 5. Die Nischen haben versperrbar zu sein. Für die Zugangstür oder die Nischentür gilt § 17. 7. Im Bereich der Nischen sind geeignete Löschhilfen bereit zu halten. 8. Die Lagerung von Schwarzpulver hat getrennt von anderen Sprengmitteln in eigenen Nischen zu…