Am Ende jedes Lehrgangsteiles ist über den vermittelten Inhalt eine schriftliche Prüfung abzulegen. Diese ist in Form von Multiple Choice Tests abzuhalten. Die Prüfungsaufgaben sollen die Fähigkeit der Beamtin/des Beamten nachweisen, den jeweiligen Lehrgangsinhalt systematisch, sachlich richtig, umfassend und anforderungsbezogen behandeln zu können. Dies ist gegeben, wenn mindestens 50 % der Maximalpunkteanzahl erreicht wird, wobei positive Antworten mit einem Punkt und negative Antworten mit einem Abzugspunkt bewertet werden, während nicht beantwortete Fragen unberücksichtigt bleiben.
Rückverweise
AVO 2014 · Ausbildungsverordnung 2014
§ 8 Gewichtung
…über die verschiedenen Lehrgangsinhalte als schriftliche Teilprüfungen sind gleichwertig und müssen jeder für sich positiv bestanden werden. Die mündliche Teilprüfung im Sinne des § 6 wird unabhängig von den schriftlichen Teilprüfungen beurteilt und gilt als bestanden, wenn mit gleicher Wertigkeit die sozial-kommunikativen Fähigkeiten, die methodischen Kenntnisse und die fachliche…