(1) Der Ausbildungslehrgang Grundausbildung I setzt sich aus folgenden Gegenständen zusammen:
– Strategisches Management
– Qualitäts- und Kostenbewusstsein „Ich als Unternehmer/in“
– Servicekultur/Fachthema
– Rechte und Pflichten
(2) Als weitere Voraussetzung für die Zulassung zur Dienstprüfung wird gemäß § 31 (2) BDG der Nachweis (Teilnahmebestätigung bzw. Lernprotokoll Selbststudium Grundausbildung) über die Teilnahme an den Seminaren
– FKE3 „Effiziente Leitung von Besprechungen und Teamsitzungen“
– FKE4 „Projektmanagement“ und
– FKE9 „Interaktive Mitarbeiter/innenführung“
festgesetzt.
(3) Von der obersten Dienstbehörde können für jeden Prüfungstermin weitere ausgewählte Prüfungsfächer für die Dienstprüfung unter Berücksichtigung des § 25 Abs. 1 BDG festgelegt werden. Zu diesem Zweck hat die oberste Dienstbehörde eine allgemeine Literaturliste zu den weiteren Prüfungsfächern mittels Dienstanweisung festzusetzen. Im Falle der Festlegung weiterer Prüfungsfächer ist mit Zuweisung zur Grundausbildung der Beamtin/dem Beamten aus dieser Liste die individuelle Prüfungsliteratur bekannt zugeben.
(4) Gemäß § 30 BDG kann eine Beamtin/ein Beamter auch eine Anrechnung von bereits nachweislich anderweitig erbrachten Ausbildungs- oder sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen auf die Grundausbildung bei der obersten Dienstbehörde beantragen. Diesem Antrag ist bei Gleichwertigkeit der Inhalte stattzugeben, wenn die Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme nicht länger als 1 Jahr zurückliegt.
Rückverweise
AVO 2014 · Ausbildungsverordnung 2014
§ 11 Ausbildung
…in Pkt. b) genannten Voraussetzungen bei Vorliegen der für die jeweilige Ernennung in die Verwendungsgruppen PT 2, PT 3 oder PT 4 erforderlichen Verwendungsdauer: für PT 2 eine achtjährige Verwendung in PT 3 oder PT 4 oder in einer höheren Verwendungsgruppe; für PT …
§ 12 Ausbildung
…erforderlichen Verwendungsdauer in PT 9 oder in einer höheren Verwendungsgruppe ist sie/er der Grundausbildung zuzuweisen. (2) An die Stelle der in § 4 Abs. 2 angeführten Seminare tritt als weiteres Zulassungserfordernis zur Dienstprüfung die Teilnahme an dem Seminar – ATS3 “Probleme kompetent lösen“. (3) Sollte…
§ 8 Gewichtung
…bestanden, wenn mit gleicher Wertigkeit die sozial-kommunikativen Fähigkeiten, die methodischen Kenntnisse und die fachliche Erfassung des Hausarbeitsinhaltes bzw. der weiteren Prüfungsfächer gemäß § 4 Abs. 3 erwarten lassen, dass die Beamtin/der Beamte künftige Aufgaben auf den der GA I zugewiesenen Arbeitsplätzen bewältigen kann.…