BundesrechtVerordnungenAsylgesetz-Durchführungsverordnung 20052. Abschnitt Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen und bei Gewährung von internationalem Schutz§ 9

§ 9Form und Inhalt der Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005

In Kraft seit 01. Juli 2026
Up-to-date