§ 7 Einhaltung der Anforderungen der AbfallbilanzV
In Kraft seit 01. Juli 2013
Up-to-date
Die Aufzeichnungspflichten nach diesem Abschnitt gelten auch dann als erfüllt, wenn der Verpflichtete bei der Führung der Aufzeichnungen die Anforderungen der AbfallbilanzV, BGBl. II Nr. 497/2008, in der jeweils geltenden Fassung, einhält.
Rückverweise
ANV 2012 · Abfallnachweisverordnung 2012
§ 16 Übergangsbestimmung für die Handhabung der Begleitscheine und die Meldung des Übernehmers
…2002 gemäß den §§ 5 und 6 der Abfallnachweisverordnung 2003, BGBl. II Nr. 618/2003, gehandhabt und gemäß dem § 7 Abs. 1 der Abfallnachweisverordnung 2003 an den Landeshauptmann übermittelt werden.…