AllgStrSchV 2020
Gliederung
(1) Einem Antrag auf Bewilligung einer Tätigkeit – ausgenommen Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien – sind Unterlagen beizulegen, die Folgendes enthalten:
1. genaue Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit;
2. technische und sonstige strahlenschutzrelevante Angaben zur Strahlenquelle;
3. gegebenenfalls eine planmäßige Darstellung, aus der der Aufstellungsort der Strahlenquelle und die bautechnischen Strahlenschutzmaßnahmen hervorgehen;
4. gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quellen;
5. gegebenenfalls Angaben zu Ableitungen;
6. gegebenenfalls Angaben zu radioaktiven Abfällen hinsichtlich
a) Art und durchschnittliche Menge pro Jahr,
b) der enthaltenen Radionuklide sowie deren Aktivitätskonzentrationen,
c) der vorgesehenen Beseitigung,
d) einer allfälligen temporären Lagerung;
7. Ausbildungsnachweise der/des genannten Strahlenschutzbeauftragten;
9. alle sonstigen für eine Beurteilung des Antrages erforderlichen Informationen.
(2) Einem Antrag auf Bewilligung einer Tätigkeit mit gefährlichen radioaktiven Quellen sind zusätzlich zu den Unterlagen gemäß Abs. 1 beizulegen:
1. Sicherheitsanalyse gemäß § 78 Abs. 1 sowie
2. Notfallplan gemäß § 78 Abs. 3.
(3) Einem Antrag auf Bewilligung einer Tätigkeit an Forschungsreaktoren sind zusätzlich zu den Unterlagen gemäß Abs. 1 beizulegen:
1. Sicherheitsbericht gemäß § 61 Abs. 1,
2. anlageninterner Notfallplan gemäß § 61 Abs. 3,
3. Stilllegungskonzept gemäß § 65 Abs. 1 sowie
4. alle weiteren Nachweise zur Erfüllung der spezifischen Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung gemäß § 49 StrSchG 2020.
(4) Einem Antrag auf Bewilligung einer Tätigkeit in Entsorgungsanlagen sind zusätzlich zu den Unterlagen gemäß Abs. 1 beizulegen:
1. Sicherheitsbericht gemäß § 70 Abs. 1,
2. anlageninterner Notfallplan gemäß § 70 Abs. 3,
3. Stilllegungskonzept gemäß § 73 Abs. 1 sowie
4. alle weiteren Nachweise zur Erfüllung der spezifischen Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung gemäß § 53 StrSchG 2020.
(5) Sofern es die Art der beabsichtigten Tätigkeit und das damit verbundene Strahlenrisiko erfordern, hat die zuständige Behörde auch für Tätigkeiten, die nicht von Abs. 2 bis 4 umfasst sind, zusätzlich zu den Unterlagen gemäß Abs. 1 einzufordern:
1. Sicherheitsanalyse gemäß § 78 Abs. 1;
2. Notfallplan gemäß § 78 Abs. 3.
(6) Einem Antrag auf Bewilligung einer Tätigkeit, die unter normalen Bedingungen eine nicht außer Acht zu lassende Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung verursachen kann, sind zusätzlich zu den Unterlagen gemäß Abs. 1 alle Unterlagen beizulegen, die die zuständige Behörde benötigt, um ihrer Verpflichtung gemäß § 55 StrSchG 2020 nachkommen zu können.
(7) Einem Antrag auf Bewilligung einer Tätigkeit mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien sind Unterlagen beizulegen, die Folgendes enthalten:
1. Tätigkeitsbereich gemäß § 11 bzw. Art der Tätigkeit gemäß § 27 StrSchG 2020;
2. genaue Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit, insbesondere technische und sonstige strahlenschutzrelevante Angaben zu den betreffenden Arbeitsprozessen, erforderlichenfalls unter Anschluss von schematischen Darstellungen;
3. gegebenenfalls eine planmäßige Darstellung, aus der die bautechnischen Strahlenschutzmaßnahmen hervorgehen;
4. abgeschätzte berufliche Exposition und Exposition der Bevölkerung im Normalbetrieb;
5. gegebenenfalls Angaben zu Ableitungen;
6. gegebenenfalls Angaben zu Rückständen hinsichtlich
a) Art und durchschnittliche Menge pro Jahr,
b) der enthaltenen Radionuklide sowie deren Aktivitätskonzentrationen,
c) der vorgesehenen Beseitigung,
d) einer allfälligen temporären Lagerung im Unternehmen;
7. Ausbildungsnachweise der/des genannten Strahlenschutzbeauftragten;
8. alle sonstigen für eine Beurteilung des Antrages erforderlichen Informationen.
Darüber hinaus ist dem Antrag eine Kopie des gemäß § 13 Abs. 1 von der ermächtigten Überwachungsstelle übermittelten Berichtes beizulegen.
§ 78 AllgStrSchV 2020 · AllgStrSchV 2020 · Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
§ 78 Sicherheitsanalyse, Notfallplan, Notfallübungen
…1) Die Sicherheitsanalyse gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 und Abs. 5 Z 1 hat die in Anlage 17 angeführten Bereiche zu berücksichtigen. (2) …
§ 10 Antragsunterlagen
… 65 Abs. 1 sowie 4. alle weiteren Nachweise zur Erfüllung der spezifischen Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung gemäß § 49 StrSchG 2020. (4) Einem Antrag auf Bewilligung einer Tätigkeit in Entsorgungsanlagen sind zusätzlich zu den Unterlagen gemäß Abs. 1 beizulegen: 1. Sicherheitsbericht gemäß § …
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