Zu den §§ 92 Abs. 5, 94 Abs. 1, 97 Abs. 2 und 102 Abs. 1 Z 2
Zur überwachten bzw. untersuchten Person:
– Name, Vorname, frühere Namen, Titel
– Sozialversicherungsnummer (falls eine solche nicht vorliegt: Geburtsort und -datum)
– Geschlecht, Staatsangehörigkeit
– Beschäftigungsverhältnis, Unfallversicherungsträger
– Kategorie A / B / keine
– Angaben zur Expositionssituation gemäß nachstehender Tabelle
| Nuklearmaterial und radioaktiver Abfall Kernmaterial Kernanlagen Dekommissionierung Entsorgungsanlagen Transport im Bereich von Kernanlagen Nuklearmaterial – Sonstiges | Industrie Industrielle Radiografie – stationär Industrielle Radiografie – mobil Röntgenfluoreszenz Industrielle Sonden Transport von radioaktivem Material Radionuklidherstellung Industrielle Bestrahlung Elektronenstrahlschweißen Sonstige industrielle Tätigkeiten |
| Militär Militärischer Bereich | |
| Medizin Röntgendiagnostik Interventionelle Radiologie Strahlentherapie Zahnröntgen Nuklearmedizin Veterinärmedizin |
| Natürliche Strahlung Luft- und Raumfahrt Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten Sonstige Arbeitsplätze mit Radonexpositionen |
| Forschung und Ausbildung Medizinische und pharmazeutische Forschung Nukleare Forschung Sonstige Forschungszweige und Ausbildung | Sonstige Notfallexpositionen Sonstige hier nicht aufgeführte Expositionen bzw. Tätigkeiten |
Zur die Dosisermittlung beauftragenden Person:
– Name und Adresse
– gesundheitliche Beurteilung, Datum der Untersuchung
– Art der Untersuchung (Eignungs-, Kontroll- oder Sofortuntersuchung)
– Art der Tätigkeit, verwendete Radionuklide, physikalische und chemische Eigenschaften
– gegebenenfalls Datum, Ergebnis und Dosismessstelle vorangegangener Inkorporationsüberwachungen
– durchführende Dosismessstelle
– ermittelte Dosis, Ermittlungszeitraum, Datum der Ermittlung
– im Fall einer Inkorporationsüberwachung: Messverfahren, festgestellte Radionuklide, Aktivitäten
Anl. 19 AllgStrSchV 2020 · AllgStrSchV 2020 · Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
Anl. 19
Zu den §§ 92 Abs. 5, 94 Abs. 1, 97 Abs. 2 und 102 Abs. 1 Z 2 Zur überwachten bzw. untersuchten Person: – Name, Vorname, frühere Namen, Titel – Sozialversicherungsnummer (falls eine solche nicht vorliegt: Geburtsort und -datum) – Geschlecht, Staatsangehörigkeit – Beschäftigungsverhältnis, Unfallv…
§ 97 Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers
…1) Mit der Dosisermittlung für strahlenexponierte Arbeitskräfte ist eine ermächtigte Dosismessstelle zu beauftragen. (2) Der ermächtigten Dosismessstelle sind die Angaben gemäß Anlage 19 Abschnitt A und gegebenenfalls Abschnitt C zu übermitteln. Im Fall von Änderungen sind entsprechend aktualisierte Angaben unverzüglich zu übermitteln.…
§ 94 Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers
…genommenen ermächtigten Ärztinnen/Ärzten, ermächtigten arbeitsmedizinischen Diensten oder ermächtigten Krankenanstalten die Daten aus der Dosisermittlung für die zu untersuchende Person, die Angaben gemäß Anlage 19 Abschnitt A und alle sonstigen erforderlichen Informationen, einschließlich der Arbeitsbedingungen, zur Verfügung stehen. (2) Die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungsinhaber bzw. die Genehmigungsinhaberin/der Genehmigungsinhaber…
§ 92 Ärztliches Zeugnis
…der Beurteilung ist in einem ärztlichen Zeugnis festzuhalten. Weiters sind in dem ärztlichen Zeugnis allfällig erforderliche Nachuntersuchungen gemäß § 69 Abs. 4 StrSchG 2020 anzuführen. (4) Das ärztliche Zeugnis ist unverzüglich an die Bewilligungsinhaberin/den Bewilligungsinhaber bzw. die Genehmigungsinhaberin/den Genehmigungsinhaber zu übermitteln. (5) Die Angaben gemäß…
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