(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisungen der Novelle BGBl. II Nr. 398/2019 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten :
6. In Anlage 4 wird die Wortfolge „Fernmeldebüro für“ jeweils durch das Wort „Fernmeldebüro“ ersetzt.
7. In Anlage 4 wird die Wortfolge „hat am die gemäß § 20 Amateurfunkgesetz, BGBl. I Nr. 25/1999,“ jeweils durch die Wortfolge „hat am die gemäß Telekommunikationsgesetz, BGBl. I Nr. 70/2003,“ ersetzt.
8. In Anlage 4 wird die Wortfolge „Telefax/Telefax/Téléfax“ jeweils durch das Wort „E-Mail-Adresse/email address/adresse électronique“ ersetzt.“)
Anl. 4 AFV · AFV · Amateurfunkverordnung
Anl. 4
…Anlage ist als PDF dokumentiert. Die Novellierungsanweisungen der Novelle BGBl. II Nr. 398/2019 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten : 6. In Anlage 4 wird die Wortfolge „Fernmeldebüro für“ jeweils durch das Wort „Fernmeldebüro“ ersetzt. 7. In Anlage 4 wird die Wortfolge „hat am…
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