(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisungen der Novelle BGBl. II Nr. 398/2019 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten :
6. In Anlage 4 wird die Wortfolge „Fernmeldebüro für“ jeweils durch das Wort „Fernmeldebüro“ ersetzt.
7. In Anlage 4 wird die Wortfolge „hat am die gemäß § 20 Amateurfunkgesetz, BGBl. I Nr. 25/1999,“ jeweils durch die Wortfolge „hat am die gemäß Telekommunikationsgesetz, BGBl. I Nr. 70/2003,“ ersetzt.
8. In Anlage 4 wird die Wortfolge „Telefax/Telefax/Téléfax“ jeweils durch das Wort „E-Mail-Adresse/email address/adresse électronique“ ersetzt.“)
Anhänge
Anlage 4PDFAFV · Amateurfunkverordnung
Anl. 4
…Anlage ist als PDF dokumentiert. Die Novellierungsanweisungen der Novelle BGBl. II Nr. 398/2019 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten : 6. In Anlage 4 wird die Wortfolge „Fernmeldebüro für“ jeweils durch das Wort „Fernmeldebüro“ ersetzt. 7. In Anlage 4 wird die Wortfolge „hat am…
§ 28 Durchführung der Amateurfunkprüfung
…genügend beherrscht. Dabei kommt jedem Prüfer eine Stimme zu. (3) Die Entscheidung der Prüfungskommission ist unmittelbar nach Abschluss der Beratung vom Vorsitzenden öffentlich zu verkünden. (4) Wurde die Prüfung nicht bestanden, hat die Prüfungskommission einen Zeitraum von mindestens drei Monaten zu bestimmen, nach welchem der Antragsteller frühestens zu einer Wiederholung der…
§ 45 Zuordnung zu einem CEPT-Zertifikat
…Amateurfunkprüfung abgelegt hat, die den in der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beschriebenen Erfordernissen genügt, oder ein neues Amateurfunkprüfungszeugnis nach dem Muster der Anlage 4 auszustellen. (1a) Das Fernmeldebüro hat auf Antrag des Inhabers eines vor dem In-Kraft-Treten der Amateurfunkverordnung in der Fassung BGBl. II Nr. …
Rückverweise