(1) Bei Eingaben an Gerichte, die Verfahren mit Hilfe von automationsunterstützter Datenverarbeitung durchzuführen haben, sind in den folgenden Fällen Formblätter zu verwenden:
1. für Klagen bei Bezirks- und Landesgerichten, über die ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist, ZPForm58a “Mahnklage”;
2. für Klagen in Arbeitsrechtssachen, über die ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist, ASGFormZB2 “arbeitsrechtliche Mahnklage”;
3. für Anträge auf Exekutionsbewilligung E-Antr1 “Exekutionsantrag”.
(2) Die Formblätter nach Abs. 1 Z 1 bis 3 sind in der jeweils aktuellen Fassung im Internet auf der Website der Justiz (www.justiz.gv.at) abrufbar zu halten.
(3) Wurde für den Antragsteller oder für dessen Vertreter ein Anschriftcode (§ 8 ERV 2021, BGBl. II Nr. 587/2021) vergeben, so ist dieser in dem dafür vorgesehenen Schreibfeld anzuführen.
Rückverweise
ERV 2021 · Elektronischer Rechtsverkehr
§ 1 Umfang des elektronischen Rechtsverkehrs
…Form einbringen, wenn diese nicht in originär elektronischer Form der einbringenden Person zur Verfügung stehen, 3. haben Mahnklagen, arbeitsrechtliche Mahnklagen und Exekutionsanträge nach § 1 AFV 2002, BGBl. II Nr. 510/2002, europäische Mahnklagen nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006, ABl. Nr. L 399 vom 30…
AFV 2002 · ADV-Form Verordnung 2002
§ 7 In-Kraft-Treten
…1) Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 in Kraft. (2) Die ADV-Formverordnung, BGBl. Nr. 560/1995, tritt mit Ablauf des…
§ 4
…Für Schriftsätze nach § 1 und § 2 muss die leichte Lesbarkeit und sichere Erfassbarkeit des Inhalts vor allem im Hinblick auf Gestaltung und Größe der Schrift gewährleistet sein…
§ 3
…1) Im Fall des § 2 dürfen im Formblatt vorgedruckte Textteile, Schreibfelder und ganze Feldgruppen samt den jeweiligen Überschriften entfallen, wenn sie nicht erforderlich sind…
§ 2 Formatierte Schriftsätze
…Die Schriftsätze nach § 1 dürfen auch ohne Verwendung der Formblätter eingebracht werden, wenn sie den in den Formblättern vorgedruckten Text sowie dieselben Überschriften zu den Schreibfeldern und Feldgruppen mit…