Durch folgende Parameter der Anlagen A bis C werden gefährliche Abwasserinhaltsstoffe gemäß § 33b Abs. 2 und 11 WRG 1959 erfasst: Toxizität, Abfiltrierbare Stoffe bei Abwasser aus der Wäsche von Verbrennungsgas aus der Verbrennung von Abfällen, Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom – Gesamt, Cobalt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium, Vanadium, Zink, Zinn, Ammonium, Cyanid – leicht freisetzbar, Sulfid, EOX, Phenolindex und Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und -furane.
Rückverweise
AEV Verbrennungsgas · Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Reinigung von Verbrennungsgas
§ 1
…im Verbrennungsgas wiederfinden und die die Wäsche von Verbrennungsgas belasten; der Verbrennung vorgeschaltete weitestgehende Zerkleinerung und Homogenisierung fester Brennstoffe; 3. Einsatz von der Wäsche von Verbrennungsgas vorgeschalteten trockenen Verbrennungsgasbehandlungsverfahren zum Rückhalt fester Verbrennungsgasinhaltsstoffe; 4. Weitestgehende Kreislaufführung des Waschwassers und der eingesetzten Waschchemikalien in der Wäsche von Verbrennungsgas; Verwendung von niedrigbelasteten Abwässern anderer Herkunftsbereiche (zB Kühlwasser, Wasser aus der…