Rapport
(1) Zur Erledigung von Angelegenheiten, die mündliche Erörterungen oder persönliche Erhebungen erfordern, sowie zur Entgegennahme von Wünschen oder Beschwerden ist bei jeder Einheit in der Regel von Montag bis Freitag täglich, bei jedem höheren Kommando fallweise, Rapport abzuhalten. Die Meldung wichtiger Vorfälle oder die Erledigung dringender Angelegenheiten ist nicht an den Rapport gebunden.
Persönliche Aussprache
(2) Angelegenheiten, die sich nicht für eine allgemeine Erörterung eignen, sind vom Vorgesetzten in einer persönlichen Aussprache zu behandeln.
(3) Jeder Soldat ist berechtigt, persönliche Angelegenheiten, wie etwa Wünsche und Beschwerden, statt beim Rapport im Rahmen einer persönlichen Aussprache vorzubringen. Ein Vorgesetzter, der um eine persönliche Aussprache ersucht wird, hat diese zu ermöglichen, sobald es der Dienst zuläßt.
Anwesenheit dritter Personen
(4) Bei der persönlichen Aussprache dürfen außer dem Vorgesetzten andere Personen nur mit Zustimmung des betroffenen Soldaten anwesend sein.
Rückverweise
ADV · Allgemeine Dienstvorschriften für das Bundesheer
§ 15 Rapport und persönliche Aussprache
…Rapport § 15. (1) Zur Erledigung von Angelegenheiten, die mündliche Erörterungen oder persönliche Erhebungen erfordern, sowie zur Entgegennahme von Wünschen oder Beschwerden ist bei jeder Einheit in der…
§ 11 Wünsche
…begründen. (2) Wünsche sind mündlich 1. von Offizieren bei ihrem unmittelbaren Vorgesetzten in einer persönlichen Aussprache oder bei dem von diesem Vorgesetzten nach § 15 Abs. 1 allenfalls abzuhaltenden Rapport, 2. von den übrigen Soldaten bei ihrem Einheitskommandanten in einer persönlichen Aussprache oder beim Rapport vorzubringen. Schriftlich sind Wünsche…
§ 13 Ordentliche Beschwerde
…Die ordentliche Beschwerde ist mündlich 1. von Offizieren bei ihrem unmittelbaren Vorgesetzten in einer persönlichen Aussprache oder bei dem von diesem Vorgesetzten nach § 15 Abs. 1 allenfalls abzuhaltenden Rapport, 2. von den übrigen Soldaten bei ihrem Einheitskommandanten in einer persönlichen Aussprache oder beim Rapport vorzubringen. Schriftlich ist eine…