§ 2 — Inflationsanpassungsverordnung 2027
Rückverweise
Die nach § 33a Abs. 3 EStG 1988 ermittelte Inflationsrate beträgt 3,4%, weshalb die für das Kalenderjahr 2026 geltenden Beträge für das Kalenderjahr 2027 um 2,2666% periodisch anzuheben und auf volle Euro aufzurunden sind.
…2024, GZ 4 R 110/24k-47, mit dem das Urteil des Landesgerichts Wels vom 20. Juni 2024, GZ 2 Cg 64/23y-38, abgeändert wurde, den Beschluss gefasst: I. Das mit Beschluss vom 16. April 2025, 3 Ob…