§ 2 Inhalt der Satzung — Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung
§ 2.
1. Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 328/2026 hinterlegt und am 20. Juli 2026 auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes kundgemacht,
2. Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
§§ 1 und 2
§ 4 Abs. 7
§ 17a
§ 31
§ 32
§ 34 mit Ausnahme des vorletzten Absatzes
3. Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2026 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.
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