§ 3 Schlussbestimmungen — Treibstoffpreisabfederungsverordnung August 2026
Rückverweise
Unter der Voraussetzung, dass die Bundesregierung eine Verordnung gemäß § 5aa des Preisgesetzes 1992, BGBl. Nr. 145/1992, für den Kalendermonat August 2026 erlassen hat, tritt diese Verordnung mit 1. August 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft, bleibt aber weiterhin auf Benzin und Gasöl gemäß § 2 anwendbar, für das die Steuerschuld vor dem 1. September 2026 entsteht.
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