§ 2 — Finanzielle Ansprüche der Anspruchsberechtigten
Rückverweise
(1) Die finanziellen Ansprüche gebühren ab 1. Juli 2026.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft.
…2024, GZ 4 R 110/24k-47, mit dem das Urteil des Landesgerichts Wels vom 20. Juni 2024, GZ 2 Cg 64/23y-38, abgeändert wurde, den Beschluss gefasst: I. Das mit Beschluss vom 16. April 2025, 3 Ob…